Ihr Seestadt Hausbetreuer!

wir machen´s wieder REIN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

TOP Objektbetreuung Hofmann e.U.

1220 Wien, Maria Tusch Straße 13/15

 

I. ALLGEMEINES

 

1. GELTUNGSBEREICH

  

Für Lieferungen und Leistungen, mit Ausnahme der von TOP Objektbetreuung Hofnmann e.U. angebotenen Dienstleistung „Winterdienst“, gelten für Geschäftsbeziehungen die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind sowohl für unsere Auftraggeber als auch für unsere Auftragnehmer verbindlich. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn Ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  

2. VERTRAGSABSCHLUSS

  

Angebote der TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit Zugang des vom Kunden unterfertigten Angebotes kommt der Vertrag zu Stande.

  

3. ENTGELT

  

Die angeführten Preise sind Nettopreise (verstehen sich exkl. 20 % Mehrwertsteuer). Die Preise sind grundsätzlich Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Die Rechnung ist prompt nach Rechnungserhalt, netto und ohne Skonto zu begleichen, außer es werden zwischen den Vertragsparteien andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 6 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses wird das Entgelt grundsätzlich mit dem VPI 2002=100 wertgesichert, wobei als Basis für eine Wertsicherung der Monat Oktober des jeweiligen Jahres des Vertragsabschlusses heranzuziehen ist. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen. Der Unternehmer hat nur ein Recht auf Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. anerkannt wurden. Der Verbraucher hat nur ein Recht zur Aufrechnung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. anerkannt worden sind. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Wir sind berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung zu beauftragen. Am Arbeitsort muss je nach Bedarf ein Zugang zu Wasser und Strom gegeben sein. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Handwaschseifen, Handtüchern und Toilettenpapier.

  

4. GEWÄHRLEISTUNG

  

TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. haftet für sach- und fachgerechte Leistung. Unternehmer müssen von TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. erbrachte Dienstleistungen und gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und diese an TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. innerhalb einer Frist von einer Woche ab Beendigung der Dienstleistung bzw. ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellungsgarantien bleiben hiervon unberührt. Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob eine Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für TOP Objektbetreuung Hofmann e.U., verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Dienstleistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, eine Änderung des Vertrags verlangen.

  

5. HAFTUNG

  

Die Haftung der TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, insbesondere bei Verlust von übergebenen Schlüsseln, die Teil einer Schließanlage sind und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber den Kunden sind ausgeschlossen. Wird kundenseitig der Vertrag von einer Hausverwaltung abgeschlossen, haftet diese neben dem Kunden als Bürge und Zahler, falls die detaillierte Bekanntgabe des vertretenen Kunden unterbleibt.

 

6. DATENSCHUTZ

 

Verbraucherdaten, die bei Bestellungen anfallen, werden lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages erhoben, bearbeitet, gespeichert, genutzt und nur zu internen Zwecken wie z.B. Marketing verwendet. Verbraucherdaten werden lediglich an verbundene Unternehmen weitergegeben.

  

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  

Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus Rechtsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten wird zwischen TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. und Unternehmern das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht als ausschließlich zuständig vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der oben beschriebenen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird dann durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

  

II. BESONDERE BEDINGUNGEN

  

8.1. MIETMATTENSERVICE

  

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann sowohl vom Kunden, als auch von TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. ab dem sechsten Monat gerechnet vom Beginn des Vertragsverhältnisses schriftlich mit einmonatiger Frist zum Monatsletzten gekündigt werden. Bei Abhandenkommen einer Mietmatte ist der Kunde verpflichtet, TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. den Wert dieser Matte zu ersetzen. Das vereinbarte Entgelt wird entsprechend den Feststellungen (Prozentsatz der Erhöhung und Wirksamkeit) der unabhängigen Schiedskommission beim BMWA für Leistungen der Denkmal-, Fassadenund Gebäudereiniger wertgesichert.

  

8.2. GRÜNFLÄCHENBETREUUNG

  

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann sowohl vom Kunden als auch von TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. schriftlich bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres gekündigt werden. TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. trifft weder eine Prüf-, noch eine Warnpflicht, falls vom Kunden Erde und/oder Saatgut beigestellt wird. Ferner trifft TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. keine Haftung für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass sich der von TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. zu bearbeitende Untergrund noch nicht vollständig gesetzt hat. Der Kunde ist bei sonstigem Ausschluss unserer Haftung verpflichtet, Pflanzen die sich auf von TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. zu bearbeitenden Flächen befinden und nicht entfernt werden sollen, zu kennzeichnen bzw. auf solche hinzuweisen.

  

8.3. HAUSBETREUUNG / HAUSREINIGUNG

  

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann sowohl vom Kunden, als auch von TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. schriftlich mit dreimonatiger Frist zum Monatsletzten gekündigt werden. Soweit nicht anders vereinbart, werden die vertraglichen Leistungen an Werktagen zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr erbracht. Der Wochenend-, Feiertag- und Nachtzuschlag beläuft sich auf 100 %. Fällt der für die Reinigung vorgesehene Tag auf einen Feiertag, wird die Reinigung in der jeweiligen Woche an einem anderen Werktag durchgeführt. Das vereinbarte Entgelt bezieht sich nur auf übliche, jedoch nicht auf sonstige Verschmutzungen. Unter sonstigen Verschmutzungen sind insbesondere ekelerregende Verschmutzungen, Verschmutzungen nach Durchführung von Bauarbeiten und Verschmutzungen, die mit Speziallösungsmitteln behandelt werden müssen, zu verstehen. Kosten, die aus einer allenfalls notwendigen Evaluierung nach dem ASchG entstehen, sind im vereinbarten Entgelt nicht enthalten und vom Kunden zu bezahlen. Das vereinbarte Entgelt wird entsprechend den Feststellungen (Prozentsatz der Erhöhung und Wirksamkeit) der unabhängigen Schiedskommission beim BMWA für Leistungen der Denkmal-, Fassadenund Gebäudereiniger wertgesichert.

  

8.4. UNTERHALTSREINIGUNG

  

Die Unterhaltsreinigung betrifft Räumlichkeiten, die nicht allgemein zugänglich sind. In einem diesbezüglichen Angebot wird von TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. darauf hingewiesen, dass es sich um Unterhaltsreinigungsleistungen handelt. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann sowohl vom Kunden, als auch von TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Reinigungsausfälle die durch kalendarische Feiertage entstehen sind in der Pauschale mit einberechnet und werden daher bei der Monatsrechnung nicht in Abzug gebracht. Urlaubs- und Betriebssperren, die über einen längeren Zeitraum als zwei zusammenhängende Arbeitstage hinausgehen, werden bei rechtzeitiger Bekanntgabe vom Monatspauschalpreis in Abzug gebracht. Der Kunde stellt einen geeigneten, geräumigen, verschließbaren Raum zum Umkleiden des Personals und zur Unterbringung der Materialien, Geräte und Maschinen zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragszeit oder im Falle einer Beendigung bis sechs Monate nach Vertragsende, das von TOP Objektbetreuung Hofmann e.U. eingesetzte Personal nicht abzuwerben. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung ist eine Vergütung von € 5.000,-- pro abgeworbener Person als Pönale zu bezahlen, die nicht dem richterlichem Mäßigungsrecht unterliegt. Das vereinbarte Entgelt wird entsprechend den Feststellungen (Prozentsatz der Erhöhung und Wirksamkeit) der unabhängigen Schiedskommission beim BMWA für Leistungen der Denkmal-, Fassadenund Gebäudereiniger wertgesichert.

  

GERICHTSSTAND

  

Der Gerichtsstand Wien

  

Stand: Oktober 2012